PARK- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN: METAStadt, Wien

Besucherparkplatz Ausstellungen – METAStadt Wien

Betreiber:
Arcadia Live GmbH
Porzellangasse 7A
1090 Wien
Österreich

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Park- und Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der Arcadia Live GmbH betriebenen Besucherparkplatzes bei den in der METAStadt Wien stattfindenden Ausstellungen.

Der Parkplatz befindet sich auf Privatgrund und ist kein öffentlicher Parkplatz.

Mit der Einfahrt auf das Parkplatzgelände und dem Abstellen eines Fahrzeuges kommt zwischen der Arcadia Live GmbH („Betreiber“) und der Person, die das Fahrzeug abstellt („Nutzer:in“), ein kurzfristiger entgeltlicher Nutzungsvertrag zu diesen Park- und Nutzungsbedingungen zustande.

Die Nutzungsbedingungen werden an der Einfahrt sowie auf dem Parkplatz bekanntgegeben und sind zusätzlich online abrufbar.

2. Nutzungsberechtigung

Der Parkplatz steht ausschließlich Besucher:innen der in der METAStadt Wien stattfindenden Ausstellungen für die Dauer ihres Ausstellungsbesuchs zur Verfügung.

Eine Nutzung des Parkplatzes ohne Besuch einer Ausstellung ist nicht gestattet.

Die Parkberechtigung gilt ausschließlich am jeweiligen Veranstaltungstag und während der an diesem Tag geltenden Öffnungszeiten der Ausstellung.

Das Fahrzeug ist spätestens nach Ende der Öffnungszeit vom Parkplatz zu entfernen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Die Nutzung ist nur im Rahmen der vorhandenen freien Stellplätze möglich.

3. Parkentgelt und Bezahlung

Das Parkentgelt beträgt € 5,– pro Fahrzeug und die Dauer des Veranstaltungsbesuchs (fair use).

Die Bezahlung erfolgt bei der Einfahrt beim Parkplatzpersonal und ist ausschließlich bargeldlos möglich.

Nach erfolgter Zahlung erhält der/die Nutzer:in einen Zahlungsbeleg. Dieser Zahlungsbeleg gilt gleichzeitig als Parkberechtigung.

Der Zahlungsbeleg ist unmittelbar nach dem Abstellen des Fahrzeuges von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und muss während der gesamten Parkdauer sichtbar bleiben.

Der Zahlungsbeleg ist ausschließlich für den jeweiligen Veranstaltungstag gültig und nicht auf andere Veranstaltungstage übertragbar.

4. Parkordnung

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden.

Fahr- und Rettungswege, Ein- und Ausfahrten sowie sonstige gesperrte oder gekennzeichnete Flächen sind jederzeit freizuhalten.

Den Anweisungen des Parkplatz- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

Auf dem Parkplatz ist mit besonderer Vorsicht und Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Soweit anwendbar, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sinngemäß.

Das Abstellen von nicht verkehrs- oder betriebssicheren Fahrzeugen sowie von Fahrzeugen ohne behördliches Kennzeichen ist nicht gestattet.

5. Vertragswidrige Nutzung und Vertragsstrafe

Eine vertragswidrige Nutzung liegt insbesondere vor, wenn

  • kein gültiger Zahlungsbeleg vorhanden ist,
  • der Zahlungsbeleg nicht von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist,
  • der Parkplatz ohne Besuch einer in der METAStadt Wien stattfindenden Ausstellung genutzt wird,
  • ein Fahrzeug außerhalb der gekennzeichneten Stellplätze abgestellt wird,
  • gesperrte Flächen, Fahrwege, Rettungswege oder Ein- und Ausfahrten blockiert werden,
  • das Fahrzeug über die Öffnungszeiten der Ausstellung hinaus abgestellt bleibt oder
  • Anweisungen des Parkplatzpersonals nicht befolgt werden.

Bei einer vertragswidrigen oder sonst unberechtigten Nutzung des Parkplatzes wird eine

VERTRAGSSTRAFE IN HÖHE VON € 40,–

fällig.

Die Verpflichtung zur Zahlung des regulären Parkentgelts bleibt davon unberührt.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Betreibers bleiben vorbehalten.

6. Kontrolle

Die Einhaltung dieser Park- und Nutzungsbedingungen kann durch Mitarbeiter:innen bzw. Beauftragte des Betreibers kontrolliert werden.

Als Nachweis einer ordnungsgemäßen Parkberechtigung dient der sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebrachte Zahlungsbeleg.

Bei Feststellung eines Verstoßes kann eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug angebracht werden.

7. Entfernung von Fahrzeugen

Fahrzeuge, die Rettungs-, Flucht- oder Verkehrswege blockieren, eine Gefahr darstellen oder den Betrieb des Parkplatzes bzw. der Veranstaltung erheblich behindern, können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Kosten des/der Verantwortlichen entfernt werden.

Dies gilt insbesondere auch für Fahrzeuge, die trotz Aufforderung nicht entfernt werden oder unberechtigt außerhalb der zulässigen Nutzungszeiten auf dem Gelände verbleiben.

8. Bewachung und Haftung

Mit dem Nutzungsvertrag wird ausschließlich die vorübergehende Berechtigung zum Abstellen eines Fahrzeuges auf einem verfügbaren Stellplatz eingeräumt.

Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände ist nicht Gegenstand des Vertrages.

Für die Haftung des Betreibers gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch Dritte, andere Parkplatznutzer:innen oder durch sonstige Umstände verursacht werden, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, besteht nicht.

Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

9. Verhalten bei Schäden

Beschädigungen an Einrichtungen des Parkplatzes oder an anderen Fahrzeugen sind unverzüglich dem Parkplatz- oder Veranstaltungspersonal zu melden.

Der/die Nutzer:in haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm/ihr verursachte Schäden.

10. Datenschutz

Soweit im Zusammenhang mit der Parkplatzbewirtschaftung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Datenschutzerklärung der Arcadia Live GmbH abrufbar.

11. Betreiber und Kontakt

Arcadia Live GmbH
Porzellangasse 7A
1090 Wien
Österreich

E-Mail: office@arcadia-live.com
Telefon: +43 (0)1 958 05 05

Firmenbuchnummer: FN 435211t
UID: ATU69662536

12. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.

Stand: Oktober 2026

 

Kontakt

Kontakt